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Expertenrat

Lässt sich die Widerstandsklasse der Tür nachträglich feststellen?

Frage von Susanne G. am 25.03.2024 

Wir sind private Bauherren in einer großen privaten Baugemeinschaft. Unsere Wohnungseingangstür wurde als Glas-Tür vom Fensterbauer produziert und mit einem Motorschloss versehen. Nun stellen wir uns die Frage, ob diese Türe der Widerstandsklasse RC2N/RC2 entspricht. Aus der Beschreibung im Auftrag alleine kann ich das leider als Laie nicht herauslesen/interpretieren, und der Fensterbauer ist für mich nicht persönlich ansprechbar.

Ich würde lieber einen Dritten (Experten) dazu befragen - natürlich ohne Gewähr und Haftung. Gibt es jemanden, an den ich mich mit so einer Frage wenden kann?

Im besten Fall natürlich ohne große Kosten zu verursachen. Es gibt mir nur um eine einfache Verifikation, welcher Widerstandsklasse die Tür entspricht, die bei uns verbaut wurde.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die konkreten Anforderungen an die Widerstandsklassen sind in der DIN EN 1627 geregelt. Sie erfordern allerdings eine fundierte Prüfung von einem unabhängigen Institut nach den Vorgaben der DIN EN 1628 bis DIN EN 1630. Wurden diese nicht durchgeführt, lässt sich eine Widerstandsklasse nicht nachweisen. Auch ein Experte (Energieberater, Sachverständiger etc.) kann die Klasse nach dem Einbau nicht ohne entsprechende Tests feststellen.

Generell gilt: Eine Tür der WK/RC 2 muss das Aufbrechen mit einfachen Hebelwerkzeugen wie Schraubendreher, Zange oder Keilen über eine Dauer von mindestens drei Minuten verhindern können. Sie ist unter anderem an folgenden Merkmalen zu erkennen:

  • Sicherheitsglas (Klasse P4A nach DIN EN 356)
  • ein- oder beidseitige flügelüberdeckende Füllung
  • einbruchhemmende Mehrfachverriegelung (geprüft)
  • Sicherung der Bänder gegen Auf-/Aushebeln)
  • Zylinder mit geprüftem Bohr- und Kernziehschutz
  • Sicherheitsrosetten auf der Außenseite
  • Montage mit eigens geprüften Schrauben
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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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