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Expertenrat

Welcher Wert ist einzuhalten, wenn ich den Dachboden nachträglich dämmen muss?

Frage von Johannes S. am 13.03.2023 

Gilt der Wert von 0,24 W/m²K noch oder ist der aktuelle Wert 0,20 W/m²K, der bei einer Überschreitung die Nachrüstpflicht auslöst?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ob eine Dachbodendämmung nötig ist, hängt vom Mindestwärmeschutz ab. Ist dieser bei einer von oben frei zugänglichen Decke zum unbeheizten Dachboden bzw. beim darüber liegenden Dach gegeben (hierfür genügen wenige Zentimeter Dämmung), löst die Nachrüstpflicht nicht aus. Erfüllt die Decke die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 nicht, müssen Sie dämmen. Zu erreichen ist dabei ein U-Wert von 0,24 W/m²K.

Wichtig zu wissen: Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht zur Dachbodendämmung erst im Fall eines Eigentümerwechsels zu erfüllen. Nachlesen können Sie das in § 47 GEG.

Benötigen Sie Unterstützung bei der energetischen Bewertung der aktuellen Situation, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Hilfreich ist auch unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

Lassen Sie die Maßnahme durchführen und erreichen einen besseren U-Wert, vergibt der Staat eine Förderung für die Dachbodendämmung. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachbodendämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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