Gilt der Wert von 0,24 W/m²K noch oder ist der aktuelle Wert 0,20 W/m²K, der bei einer Überschreitung die Nachrüstpflicht auslöst?
Ob eine Dachbodendämmung nötig ist, hängt vom Mindestwärmeschutz ab. Ist dieser bei einer von oben frei zugänglichen Decke zum unbeheizten Dachboden bzw. beim darüber liegenden Dach gegeben (hierfür genügen wenige Zentimeter Dämmung), löst die Nachrüstpflicht nicht aus. Erfüllt die Decke die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 nicht, müssen Sie dämmen. Zu erreichen ist dabei ein U-Wert von 0,24 W/m²K.
Wichtig zu wissen: Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht zur Dachbodendämmung erst im Fall eines Eigentümerwechsels zu erfüllen. Nachlesen können Sie das in § 47 GEG.
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