Wir wollen über die Steuer die energetische Maßnahme „Dach“ geltend machen und die Förderung erhalten. Wir haben eine Zwischensparrendämmung mit 160 mm Mineralwolle und Holzweichfaserdämmplatten mit 60 mm machen lassen. Welchen U-Wert haben wir hiermit erreicht?
Mit dem beschriebenen Aufbau erreichen Sie bei der Dachdämmung einen U-Wert von etwa 0,2 W/m²K. Genau können wir das jedoch nur beurteilen, wenn weitere Informationen zu den Dämmstoffqualitäten und zum übrigen Aufbau (auch Sparrenbreite und Sparrenabstand) vorliegen. Eine verbindliche Aussage sollten Sie von Ihrem Fachhandwerker bekommen. Dieser muss in einem Formular ohnehin versichern, dass er die für die Förderung der Dachdämmung erforderliche Qualität erreicht hat. Eine zulässige Musterbescheinigung finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Wichtig zu wissen: Ein U-Wert von 0,20 W/m²K genügt nicht, um Fördermittel zu erhalten. Dazu wäre ein Wert von 0,14 W/m²K erforderlich. Alternativ zum Steuerbonus für die Sanierung können Sie aber den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen und zumindest 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen.