Mein Haus ist Baujahr 63. Ich will Fassade und EG-Boden dämmen. Welche Vorschrift für U-Werte gilt hier? Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Hier gilt Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Fassaden müssen dabei einen U-Wert von 0,24 W/m²K erreichen. Für Fußböden gilt in der Regel ein Wert von 0,30 W/m²K. Noch höher sind die technischen Voraussetzungen, wenn Sie sich für eine Förderung der Fassadendämmung entscheiden.
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