x
Expertenrat

Welche Vorgaben gelten bei der Dämmung von Fassade und Boden im EG?

Frage von Jens W. am 12.05.2024 

Mein Haus ist Baujahr 63. Ich will Fassade und EG-Boden dämmen. Welche Vorschrift für U-Werte gilt hier? Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Hier gilt Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Fassaden müssen dabei einen U-Wert von 0,24 W/m²K erreichen. Für Fußböden gilt in der Regel ein Wert von 0,30 W/m²K. Noch höher sind die technischen Voraussetzungen, wenn Sie sich für eine Förderung der Fassadendämmung entscheiden.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Fassadendämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Webinar Sanierung

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Newsletter-Abo