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Expertenrat

Welcher U-Wert gilt nach BEG für den Boden einer Loggia?

Frage von Jan T. am 01.02.2023 

Welchen U-Wert muss der Boden einer Loggia nach BEG einhalten? Es handelt sich quasi um einen Balkon, der innen liegend ist. Unter dem Balkon bzw. der Loggia ist das Wohnzimmer. Handelt es sich also um ein Flachdach, somit 0,14 W/m²K?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Boden der Loggia ist vereinfacht gesagt das Dach des darunter liegenden Wohnzimmers. Möchten Sie eine Förderung für die Dämmung beantragen, gilt dabei der Anforderungswert für eine Dachsanierung. Die BEG unterscheidet hier (anders als das GEG) nicht zwischen Schräg- oder Flachdach. Wir gehen daher davon aus, dass Sie den U-Wert von 0,14 W/m²K einhalten müssen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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