Für eine Dachsanierung wurden auch Flaschner- und Malerarbeiten notwendig. Zusätzlich mussten an einer Gaube alte Rollläden getauscht werden. Können diese Kosten im Rahmen des Steuerbonus auch geltend gemacht werden?
Auch über den Steuerbonus für die Sanierung bekommen Sie Fördermittel für Umfeldmaßnahmen. Dabei handelt es sich um Arbeiten, die im direkten Zusammenhang mit der energetischen Sanierung stehen und notwendig sind, um die förderfähige Maßnahme entsprechend umzusetzen. Folgende Beispiele führt das Finanzministerium dabei an:
• Baustelleneinrichtung wie Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen
• Rüstarbeiten wie Gerüst, Schutzbahnen
• Baustoffuntersuchungen bestehender Bauteile
• bautechnische Voruntersuchungen beispielsweise zum Aufbau der Gebäudehülle
• Verlegungs- und Wiederherstellungsarbeiten
• Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen
Welche Kosten in Ihrem Fall anrechenbar sind, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie daher nur nach der Prüfung durch das zuständige Finanzamt.