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Expertenrat

Kann ich im Rahmen des Steuerbonus auch Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen geltend machen?

Frage von Klaus H. am 30.07.2022 

Für eine Dachsanierung wurden auch Flaschner- und Malerarbeiten notwendig. Zusätzlich mussten an einer Gaube alte Rollläden getauscht werden. Können diese Kosten im Rahmen des Steuerbonus auch geltend gemacht werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Auch über den Steuerbonus für die Sanierung bekommen Sie Fördermittel für Umfeldmaßnahmen. Dabei handelt es sich um Arbeiten, die im direkten Zusammenhang mit der energetischen Sanierung stehen und notwendig sind, um die förderfähige Maßnahme entsprechend umzusetzen. Folgende Beispiele führt das Finanzministerium dabei an:

• Baustelleneinrichtung wie Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen
• Rüstarbeiten wie Gerüst, Schutzbahnen
• Baustoffuntersuchungen bestehender Bauteile
• bautechnische Voruntersuchungen beispielsweise zum Aufbau der Gebäudehülle
• Verlegungs- und Wiederherstellungsarbeiten
• Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen

Welche Kosten in Ihrem Fall anrechenbar sind, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie daher nur nach der Prüfung durch das zuständige Finanzamt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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