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Expertenrat

Kann ich bei meiner Ölheizung den Brenner wechseln und auf Gas umstellen und wie erfülle ich das EWärmeG, wenn kein Platz für Solar ist?

Frage von Hermann E. am 11.05.2016 

Mein Pfisterer Erdtank seit 1978 im Boden scheint im Beton porös zu sein und läßt Wasser hinter der Kunstoffhülle ansteigen. Leckwarngerät pumpt dauernd! Ich will nicht sanieren sondern auf Gas umstellen und möglichst im 16 Jahr alten Viessman Kessel den Brenner wechseln. Solaranlagen haben auf dem Dach keinen Platz, also Problem die 15 % Energie zu gewinnen.

Antwort von Udo Christ 

Als erstes muss der Tank gereinigt und verfüllt werden müssen, oder ausgebaut. Ein ungereinigter leerer Tank darf so nicht mehr im Boden verbleiben zumal wenn er schon undicht ist. Es werden dann von dem ausführenden Unternehmen entsprechende Papiere ausgestellt, die an das Bauamt und Tüv weiter geleitet werden.

Bei der Umstellung der Ölheizung auf Gas sollte ein neuer Kessel (meist wandhängendes Brennwertgerät) eingesetzt werden. Die Idee, den vorhandenen Kessel mit einem Gasgebläsebrenner auszustatten, ist zum einen kostenintensiv und und führt nicht zur gewünschten Energieeinsparung. Denn im Normalfall sind die alten Kessel hoffnungslos überdimensioniert. Zusammen mit der neuen Gasheizung wird der sogenannte hydraulische Abgleich durchgeführt und die notwendige Heizlast bestimmt. Das Heizungssystem sollte vor dem Kesseltausch gereinigt werden damit anschließend die VDI2035 erfüllt wird (Garantievoraussetzung).

Die Umrüstung der Ölheizung auf Gas ließe sich noch optimieren, indem man einen Schichtspeicher ins Heizungssystem integriert. Wesentliche Vorteile sind dann die Vermeidung der Brennertaktung, Warmwasserbereitung mittels Frischwasser (kein Boiler, keine Legionellengefahr) sowie eine weitgehend vorgefertigte Montage und damit Kosteneinsparung. Wichtig ist in jedem Fall eine fachgerechte Beratung und Planung, damit das neue Heizsystem energieeffizient arbeitet.

Weitergehende Tipps für die Umrüstung der Ölheizung auf Gas finden Sie hier.

Zu Ihrem Problem, die 15 % Prozent Erneuerbare Energien zu gewinnen, die das EWärmeG in Baden-Württemberg fordert: Wenn Sie sich für eine Gasheizung entschieden haben, bleibt die Möglichkeit, 10 Prozent Biogas einzusetzen. Die fehlenden 5 Prozent können zum Beispiel über einen Sanierungsfahrplan erbracht werden, für den es sogar eine Förderung gibt. Alternativ kann auch eine besonders gute Dämmung angerechnet werden. Alle Erfüllungsoptionen und Informationen zum EWärmeG finden Sie hier.

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