Ich betreibe seit einigen Jahren eine Photovoltaikanlage mit etwa 15 kWp. Alle Umsätze unterliegen der Regelbesteuerung. Nun überlege ich ab 2023 einen Wechsel zum "Kleinunternehmer". Wie sieht es dann umsatzsteuerlich aus, wenn ich die bestehende PV-Anlage ab 2023 ergänzen, erweitern oder reparieren (z. B. Wechselrichter, Speicher etc.) will? Gilt dann für mich als Betreiber einer Altanlage auch der Nullsteuersatz?
Die Regelung betrifft alle mit den Kriterien eingeschlossenen Photovoltaikanlagen, ganz gleich, ob es um neue oder bestehende Systeme geht. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass der Nullsteuersatz im beschriebenen Fall auch gilt. Eine rechtlich verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch erst geben, wenn das Gesetz endgültig verabschiedet wurde. Was aktuell bekannt ist, lesen Sie im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023".