x
Expertenrat

Fällt die Umsatzsteuer ab 2023 auch für die Reparatur bestehender Photovoltaikanlagen weg?

Frage von Hubert H. am 19.11.2022 

Ich betreibe seit einigen Jahren eine Photovoltaikanlage mit etwa 15 kWp. Alle Umsätze unterliegen der Regelbesteuerung. Nun überlege ich ab 2023 einen Wechsel zum "Kleinunternehmer". Wie sieht es dann umsatzsteuerlich aus, wenn ich die bestehende PV-Anlage ab 2023 ergänzen, erweitern oder reparieren (z. B. Wechselrichter, Speicher etc.) will? Gilt dann für mich als Betreiber einer Altanlage auch der Nullsteuersatz?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Regelung betrifft alle mit den Kriterien eingeschlossenen Photovoltaikanlagen, ganz gleich, ob es um neue oder bestehende Systeme geht. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass der Nullsteuersatz im beschriebenen Fall auch gilt. Eine rechtlich verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch erst geben, wenn das Gesetz endgültig verabschiedet wurde. Was aktuell bekannt ist, lesen Sie im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023".

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Solarthermie

 

eBook Förderung Photovoltaik

 

Newsletter-Abo