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Expertenrat

Müssen alle Wohnungen umgestellt werden, wenn Fernwärme ins Haus kommt?

Frage von Florian S. am 26.03.2023 

In unserem Haus wird überlegt, Fernwärme zu installieren. Ein Fernwärmenetz steht zur Verfügung. Im Haus mit 10 Parteien befinden sich jedoch unterschiedliche Heizsysteme. Entweder klassische Gasetagenheizungen mit Heizkörpern oder noch reine Gasspeicheröfen ohne extra Heizkörper. Führt dies zu Problemen beziehungsweise müssen die Nutzer von Gasspeicheröfen eine klassische Heizung mit Heizkörpern umstellen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Planen Sie, die Heizung im Haus auf Fernwärme umstellen zu lassen, sind die zu versorgenden Wohnungen umzurüsten. Handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft, sind unter Umständen auch Mischlösungen möglich. Dabei beziehen einigen Wohnungen Wärme über den zentralen Wärmenetzanschluss, wobei andere davon unabhängig weiter dezentral mit Gas heizen. Entscheidend ist hier die Abstimmung der Eigentümerversammlung.

Denken Sie daran, dass der Staat den Anschluss an eine Gebäude-/Wärmenetz mit attraktiven Zuschüssen fördert. Zu beantragen sind diese vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die Webseite des BAFA.

Benötigen Sie Unterstützung bei der technischen Realisierung oder haben Sie Fragen zu weiteren Einsparmaßnahmen? In diesem Fall empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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