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Expertenrat

Darf der Gasversorger meinen Vertrag ohne Weiteres umstellen?

Frage von Gerti G. am 04.07.2022 

Ich habe einen Gasvertrag bis Ende 22, jetzt hat Süwag plötzlich eine Kündigungsfrist Ende 23. Ich müsste jetzt durch den Krieg auf Bürger Ökogas 100 % umstellen. Kann ich das, oder darf ich das nicht? Und bitte können sie mir sagen, ob Bürger Ökogas 100 % erneuerbare Energie ist und ob sie mir das empfehlen. Da ich ein kleines altes Haus bewohne, ohne andere Möglichkeit.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bei Bürger Ökogas handelt es sich in der Regel um Gas, das zu einem gewissen Teil oder komplett in der eigenen Region produziert wurde. Es entsteht in Biogasanlagen aus organischen Abfällen (Speisereste, Reste der Futtermittelindustrie etc.) und kann mit konventionellem Erdgas gemischt sein. In Ihrem Fall sollte es sich um reines Ökogas handeln. Ihr Gasversorger kann Ihnen das bestätigen.

Eine Vertragsumstellung ohne Ihre Zustimmung ist in aller Regel nicht möglich. Allerdings haben wir keine Informationen zu den zugrunde liegenden Verträgen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen den Kontakt zur Verbraucherzentrale oder zu einem Experten für Vertragsrecht. Die Fachleute prüfen die Verträge individuell und verschaffen Ihnen damit rechtliche Sicherheit.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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