Darf direkt nach Auszahlung der KfW-Förderung für Wärmepumpe umgezogen werden?
Ja, das ist kein Problem. Sie sind nicht verpflichtet, das Haus länger selbst zu nutzen. Wichtig ist aber, dass die 10-jährige Mindestnutzungspflicht auf den neuen Eigentümer übergeht, wenn Sie das Haus verkaufen, verschenken oder vererben. Der neue Eigentümer muss eine eventuelle Änderung dann bei dem Fördergeber melden. Unter Umständen fordert dieser dann einen Teil der Förderung zurück.