Zählt der Unterhalt (Kind/ Ehegatten) mit bei der Berechnung des Einkommens für die Förderung für Wärmepumpen?
Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen. Kindesunterhalt gilt hier als steuerlich neutral und wird daher nicht berücksichtigt. Anders kann es beim Unterhalt von einem Ex-Partner sein. Dieser ist im Rahmen des Realsplittings unter Umständen unter "sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen" zu versteuern. Ist das bei Ihnen der Fall, erhöht der Unterhalt das zu versteuernde Einkommen und ist auch bei der Förderung der Wärmepumpe bzw. für den Einkommensbonus anzurechnen. Eine verbindliche Antwort erhalten Sie hier nach Prüfung der individuellen Gegebenheiten von einem Steuerberater aus Ihrer Region oder von den Sachbearbeitern der KfW. Letztere erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9013.
Wie Sie die Heizungsförderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Förderung richtig beantragen". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.