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Expertenrat

Wie wollen einen 4.800 Liter Flüssiggastank im Erdreich stilllegen. Was ist zu beachten?

Frage von Eberhard E. am 23.01.2025 

Wir ersetzen unsere bisherige Flüssiggasheizung durch eine Wärmepumpe. Dadurch wird eine Stilllegung unseres unterirdisch verbauten Flüssiggastanks (4800 Liter) erforderlich. Gibt es Maßnahmen und Vorschriften, die nach der Stilllegung des Flüssiggastanks durch eine Fachfirma zwingend zu beachten sind? Dürfen nach der Stilllegung über dem Tank Gehwegplatten verlegt und ein Kaminholzunterstand verbaut werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bleibt der Tank in der Erde, sollte er zunächst vollständig entleert werden. Dazu spülen Fachfirmen die Anlage in der Regel mit Stickstoff, um die Brand- und Explosionsgefahr zu reduzieren. Ist das erledigt, bauen Experten den Tank aus, um diesen der fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Das ist Voraussetzung, wenn Sie bei der Förderung der Wärmepumpe auch den Klimageschwindigkeitsbonus bekommen möchten (20 Prozent mehr Förderung für den Austausch einer mind. 20 Jahre alten Gasheizung). Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".

Soll der Tank im Boden verbleiben, ist es nötig, diesen fachgerecht zu verfüllen. Auf diese Weise erhalten Sie die Statik, die sonst durch den Tankinhalt selbst gegeben war. Sie können dann Lasten aufbringen und den Tank sogar überfahren. Auch Gehwegplatten stellen dabei keine Gefahr dar.

Wichtig: Lassen Sie die Arbeiten von Fachfirmen erledigen. Diese prüfen zuvor die örtlichen Gegebenheiten. Sie zeigen individuelle Möglichkeiten auf und stellen sicher, dass es bei der Maßnahme nicht zu Unfällen oder dergleichen kommt.

Die Angaben gelten für Eigentumstanks. Haben Sie einen Miettank, kümmert sich der Vermieter nach dem Ende der Vertragslaufzeit um den Flüssiggastank.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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