Ein Handwerker hat 184m³ Flachdachfläche mit 60mm starken PU-Hartschaum gedämmt. Für die Maßnahme gilt die EnEV 2009. Er stellt einfach die Unternehmererklärung nicht aus. An wen kann ich mich wenden?
Laut § 26a der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Handwerksbetriebe zum Ausstellen der Unternehmererklärung bei einer Dachdämmung verpflichtet. Kommt der Handwerker dieser Verpflichtung nicht nach, ist das eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden kann.
Weisen Sie den Handwerksbetrieb unbedingt noch einmal auf seine gesetzliche Pflicht hin und setzen ihm eine Frist zur Ausstellung der Unternehmererklärung. Sollte er dieser Aufforderung immer noch nicht nachkommen, können Sie sich an die zuständige Anlaufstelle für den Vollzug der EnEV wenden, in der Regel ist das die untere Bauaufsichtsbehörde.