Ist dieser Zusatz im Angebot für den Einbau von neuen Fenstern zulässig? Muss ich das akzeptieren?
"Hinweis: Auch bei größter Sorgfalt kann es bei den Handwerksleistungen in der Sanierung und bei der Demontage am Innen-/Außenputz, an Fliesen, Fensterbänken, Elektroleitungen und sonstiger angrenzender Bausubstanz zu Beschädigungen kommen. Wir weisen darauf hin, dass für diese baulich bedingten Schäden keine Haftung unsererseits besteht. Diese in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten können gegenüber dem Auftragnehmer nicht geltend gemacht und aufgerechnet werden."
In aller Regel gilt auch hier das Verursacherprinzip. Das heißt: Wer einen Schaden verursacht, kommt dafür auch auf. Brechen Fließen oder bröckelt der Putz durch den Fenstertausch, muss der Handwerker das in Ordnung bringen. Wichtig zu wissen ist, dass die Beweislast beim Geschädigten liegt. Dokumentieren Sie die Bauarbeiten daher mit Bildern und Notizen besonders gründlich.
Ob ein Handwerker seine Verantwortung/Haftung mit dem genannten Passus ausschließen kann, erfahren Sie von einem Fachanwalt. Im Zweifel entscheiden Sie sich für einen anderen Anbieter. Kontaktdaten und Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.