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Expertenrat

Was ist der Stichtag für das Verbot von Öl- und Gasheizungen?

Frage von Pascal W. am 19.05.2023 

Ich habe eine Frage zum Einbau von Ölheizungen ab 2024. Gilt der Tag des Einbaus als Stichdatum des Verbots oder reicht es aus, wenn die Anlage 2023 genehmigt und vom Schornsteinfeger im Voraus abgenommen wird und 2024 dann eingebaut wird?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Dass ein Schornsteinfeger eine Anlage abnimmt, bevor sie tatsächlich eingebaut wird, ist aller Voraussicht nach nicht möglich. Denn es würde den Überprüfungspflichten der Fachleute widersprechen.

Wichtig zu wissen ist, dass es bis jetzt keine erlassene Gesetzesänderung gibt, die Vorschriften für Öl- oder Gasheizungen ab 2024 enthält. Verfügbar ist lediglich ein Entwurf, über den die Regierung aktuell berät. Da bis zum Erlass noch Änderungen möglich sind, können wir Ihnen im Moment keine verbindliche Antwort geben.

Bleibt es bei den aktuell veröffentlichten Regeln (Entwurf), gilt Folgendes: "Heizungsanlagen dürfen zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien [...] erzeugen. [...]" (§ 71 GEG).

Unserer Auffassung nach gelten die Anforderungen, wenn Sie eine neue Ölheizung ab 01. Januar 2024 einbauen. Die Ölheizung ist damit nicht grundsätzlich verboten. Sie müssen die Anlage allerdings mit Erneuerbare-Energien-Anlagen kombinieren. Infrage kommen neben der Wärmepumpe auch Solarthermieanlagen, wasserführende Pelletöfen und Biomasseheizanlagen.

Beachten Sie dabei, dass für 65 Prozent des Wärmebedarfs eine wesentlich kleinere Umweltheizung ausreicht. So muss eine Wärmepumpe in Kombination mit der Ölbrennwertheizung beispielsweise nur eine Leistung von 30 Prozent der Heizlast aufweisen, um diese Anforderung pauschal zu erfüllen.

Wir empfehlen, das Vorhaben mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu besprechen. Dieser zeigt verschiedene Möglichkeiten auf und hilft dabei, die für Sie beste zu finden. Nutzen Sie Fördermittel für die neue Heizung (Umweltheizung, auch in Kombination mit einer separaten Ölheizung), sinken die Installationskosten spürbar.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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