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Expertenrat

Gibt es ein Verbot von Öl- und Gasheizungen?

Frage von Udo W. am 20.04.2023 

Sie schreiben von einem Verbot von Öl- und Gasheizungen. Wenn 65 % der benötigten Energie aus regenerativen Quellen stammen muss, woher sollen die restlichen 35 % kommen, wenn doch Öl- und Gasheizungen verboten sind? Muss ich zwei oder drei verschiedene Heizungssysteme betreiben, um auf 100 % zu kommen? Und wer kontrolliert den Energiemix (jährlich?)? Strafen bei Nichteinhaltung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Es gibt kein grundsätzliches Verbot von Öl- und Gasheizungen - zumindest nicht ab 2024. Heizungen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, dürfen dann allerdings nicht mehr allein eingebaut werden. Sie müssen mit Erneuerbare-Energien-Anlagen kombiniert oder mit Biogas oder Wasserstoff betrieben werden. Da Letzteres aller Voraussicht nach nicht flächendeckend möglich sein wird, sind reine Umweltheizungen oder Hybridheizungen zu installieren. 


Ein Beispiel ist die Kombination aus Gas- oder Ölheizung und Wärmepumpe, wobei die Leistung letzterer 30 Prozent der Heizlast betragen muss, um 65 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs regenerativ zu decken. Bei anderen Kombinationen ist eine individuelle Berechnung durch einen Energieberater nötig.

Die Kontrolle obliegt den Bundesländern sowie den Schornsteinfegern. Erfüllen Sie die Anforderungen nicht, drohen Geldstrafen. Im Beitrag "Bußgeldvorschriften im GEG: Verstöße gegen Vorgaben sind teuer" informieren wir darüber.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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