x
Expertenrat

Wir haben ein vermietetes Dreifamilienhaus. Wie messen wir die Verbrauchswerte richtig?

Frage von Thomas L. am 05.10.2025 

Wir haben unser 3‑Familienhaus (komplett vermietet) saniert und eine Pelletheizung verbauen lassen. Jede Wohnung hat Fußbodenheizung bekommen und es ist in jeder Wohnung ein Wärmezähler an der Fußbodenheizung verbaut. Ebenfalls je Wohnung ist je ein Kalt- und Warmwasserzähler verbaut. Nun wurde uns gesagt, es müsste direkt an der Heizung zwischen Kessel und Pufferspeicher ebenfalls ein Energie-/Wärmezähler verbaut werden, der die gesamte Energie für Warmwasser und Heizung misst. Ist das korrekt? Wenn ja, dann hat den unser Heizungsbauer schlicht unterschlagen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Technisch ist es so, dass der Kessel die Gesamtheit der Wärme erzeugt und diese dann an Räume und Warmwasserspeicher verteilt. Zwischen dem Kessel und den Messpunkten in den Wohnungen treten dabei Verluste auf, die von allen Parteien zu gleichen Teilen zu tragen sind. Ermitteln lassen sich die Verluste aus der Differenz der eingebrachten Energie (Pelletlieferung) und den Messwerten der einzelnen Zähler. Eine Vorerfassung der erzeugten Wärme ist daher aus technischer Sicht nicht zwingend erforderlich.

Die Heizkostenverordnung fordert diesen in § 5 Abs. 7 aber ein, wenn die Erfassung der Verbräuche der Nutzer nicht einheitlich erfolgt (etwa Wärmezähler in der einen und Heizkostenverteiler in den anderen Wohnungen). So heißt es konkret: "Wird der Verbrauch der von einer Anlage im Sinne des § 1 Absatz 1 versorgten Nutzer nicht mit gleichen Ausstattungen erfasst, so sind zunächst durch Vorerfassung vom Gesamtverbrauch die Anteile der Gruppen von Nutzern zu erfassen, deren Verbrauch mit gleichen Ausstattungen erfasst wird. Der Gebäudeeigentümer kann auch bei unterschiedlichen Nutzungs- oder Gebäudearten oder aus anderen sachgerechten Gründen eine Vorerfassung nach Nutzergruppen durchführen."

In einer älteren Version der Heizkostenverordnung hieß es in § 5 Abs. 2 zudem: "In Gebäuden mit verbundenen Anlagen zur zentralen Wärme- und Warmwasserversorgung ist die von der zentralen Anlage insgesamt abgegebene Wärmemenge zu erfassen." Dieser Passus ist in der aktuellen HKV nicht mehr enthalten.

Unser Tipp: Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Eigentümerverein oder zu einem Messdienstleister aus Ihrer Region. Diese prüfen die örtlichen Gegebenheiten und geben eine rechtlich fundierte Auskunft.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Webinare für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Newsletter-Abo