Für ein Reihenendhaus soll für den Verkauf ein Gebäudeenergieausweis (Verbrauchsausweis) erstellt werden. Leider sind keine Verbrauchsdaten in dem geforderten Zeitraum (36 Monate ununterbrochene Nutzung) vorhanden. (längerer Leerstand). Wie kann hier verfahren werden? Muss ein Bestandsausweis erstellt werden?
Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste Abrechnungsperiode darf dabei nicht länger als 18 Monate zurückliegen. Haben Sie keine Verbrauchsdaten aus dem genannten Zeitraum, können Sie nur einen Energiebedarfsausweis ausstellen lassen. Dieser Energieausweis basiert auf einer standardisierten Berechnung und ist immer zulässig.
Das bestätigt auch das GEG-Infoportal im FAQ zum GEG unter Punkt 14. Hier heißt es: "Sofern aufgrund unzureichender Verbrauchsdaten kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden kann, kann nur ein Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden."