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Expertenrat

Wir wohnen über der Tiefgarage. Muss der Vermieter einen Teil der Heizkosten tragen?

Frage von Bernd K. am 14.04.2023 

Wir bewohnen eine Wohnung in einem 6-Familienhaus im Parterre. Diese Wohnung liegt über der Tiefgarage, die ständig durchlüftet ist. Bei der Heizkostenabrechnung bezahlen wir immer etwa 15 % mehr als die anderen Mieter, weil unsere Wohnung von unten zur Tiefgarage nicht richtig gedämmt ist. Können wir für unsere Wohnung einen Verbrauchsausweis erstellen lassen, dass der Vermieter ab 2023 sich an den Heizkosten beteiligen muss?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ein Energieausweis ist immer nur für das gesamte Gebäude zu erstellen - eine Ausnahme gibt es auch in diesem Fall nicht. Nach aktuell gültiger Heizkostenverordnung sind die Heizkosten aber nur teilweise verbrauchsabhängig zu bezahlen. Der andere Teil wird je nach Wohnungsgröße auf alle Wohnungen verteilt, um eine faire Aufteilung der Kosten zu ermöglichen. Der verbrauchsabhängige Teil geht aus Ihrer Heizkostenabrechnung hervor und liegt zwischen 50 und 70 Prozent.

In Ihrem Fall ist es unter Umständen möglich, den verbrauchsabhängigen Anteil weiter zu reduzieren, um alle Nachbarn stärker an den höheren Verlusten zu beteiligen. Alternativ kann Ihr Vermieter eine Kellerdeckendämmung durchführen lassen. Diese senkt nicht nur Ihre Heizkosten. Sie steigert auch den Wert der Immobilie und sorgt für das Erreichen einer besseren Energieeffizienzklasse.

Für das weitere Vorgehen empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater oder zu den Experten des örtlichen Mieterschutzbundes. Diese haben Erfahrung mit solchen Fällen und beraten Sie individuell sowie rechtssicher.

Haben Sie eine Gasetagenheizung, muss sich der Vermieter an der mit dem Gasbezug anfallenden CO2-Steuer beteiligen. So fordert es das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – (CO2KostAufG). Wie das im Einzelnen funktioniert, erklären wir in dieser Antwort zur Aufteilung der CO2-Kosten aus unserem Sanierungsforum.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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