Expertenrat

Muss der Vermieter einen Teil der Kosten der Ölheizung übernehmen?

Frage von Marius M. am 25.08.2026 

Wir wohnen in BW in einem Einfamilienhaus (neue Ölheizung vor 2-3 Jahren) zur Miete. Um den 15‑%‑Anteil zu erfüllen, haben wir bisher immer Heizöl mit Bioanteil gekauft. Muss der Vermieter bzw. Eigentümer die Kosten für den Bioanteil übernehmen oder der Mieter im vollen Umfang?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht es um 50 Prozent der Netzentgelte, der Mehrkosten der Bio-Treppe aus dem GModG und der CO₂‑Kosten. Das gilt aber nur dann, wenn der Vermieter NACH dem Inkrafttreten des neuen GModG eine neue Heizung auf Basis fossiler Energien einbauen lässt. In Ihrem Fall erfolgte das schon vor mehreren Jahren und damit vor dem Inkrafttreten des GModG. Entsprechende Vorgaben finden sich im geänderten Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes.

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