Unser Vermieter weigert sich den Dachboden zu isolieren. Der Hausflur, sowie die Außenwände sind total kalt. Die ganze Wohnung ist fusskalt, was können wir gegen diesen Vermieter unternehmen? Das Haus ist Baujahr 1958.
Eine Dachbodendämmung ist immer dann Pflicht, wenn der Dachboden unbeheizt ist und weder Dach noch oberste Geschossdecke dem Mindestwärmeschutz entsprechen. Ob das bei Ihrem Haus der Fall ist, lässt sich den Angaben leider nicht entnehmen.
So wie Sie Ihren „Wohnkomfort“ schildern, ist der Wärmeverlust über den Dachboden aber nicht das einzige Problem, gegen Fußkälte hilft zum Beispiel eine Kellerdeckendämmung, wenn das Haus unterkellert ist. Wenn Sie die energetische Situation des Hauses verbessern möchten, gibt es zu einem Gespräch mit dem Vermieter keine Alternative. Vielleicht können Sie zusammen eine Lösung finden, welche Sanierungsmaßnahmen sich schnell umsetzen lassen, dem Budget des Vermieters entsprechen und für Sie zu einer Verbesserung der Wohnsituation führen.