Wir haben 2024 eine Heizungshavarie erlitten. Diese ist von unserer Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert abgedeckt. Wie das so ist, sind wir uns mit der Versicherung nicht einig. Die Versicherung möchte sich mit uns auf einen Schadensbetrag einigen.
Dürfen wir in diesem Fall beim Einbau einer Wärmepumpe die Förderung in voller Höhe bezogen auf die Gesamtausgaben in Anspruch nehmen oder müssen wir die Versicherungsentschädigung abziehen?
Wobei diese ja nicht für unsere neue Wärmepumpe, sondern den entstandenen Schaden geleistet wird. Ich kann hierzu nichts in den FAQ lesen. Wer kann mir diese Frage ggf. beantworten?
Da es sich bei der Versicherungsleistung nicht um eine öffentliche Förderung handelt, spricht erst einmal nichts dagegen, dass Sie die gesamten Kosten bei der Förderung der Heizung angeben können. Denn der Einbau der neuen Heizung ist ein eigener, unabhängiger Vorgang.
Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von den Experten der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9013.
Übrigens: Wie Sie die Förderung für die Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.