Muss für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans ein sog. Dienstvertrag abgeschlossen werden? Was ist der Zweck eines solchen Dienstvertrags?
Ein Vertrag muss geschlossen werden, denn er regelt den Umfang der Leistungen des Beraters und bietet Hausbesitzern Transparenz und Sicherheit in Bezug auf Leistungen und Kosten. Gleichzeitig verpflichten sich Hausbesitzer dazu, an Befragungen/Evaluationen vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mitzuwirken.
Wird der Vertrag vor der Bewilligung der Förderung geschlossen, sollte seine Wirksamkeit an die Förderzusage gebunden sein. Das heißt, wird ein Vertrag geschlossen aber keine Förderung gewährt, müssen Berater und Kunde ohne Folgen vom Vertrag zurücktreten können.