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Expertenrat

Warum muss für einen Sanierungsfahrplan ein Dienstvertrag abgeschlossen werden?

Frage von Manfred K. am 21.05.2016 

Muss für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans ein sog. Dienstvertrag abgeschlossen werden? Was ist der Zweck eines solchen Dienstvertrags? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ein Vertrag muss geschlossen werden, denn er regelt den Umfang der Leistungen des Beraters und bietet Hausbesitzern Transparenz und Sicherheit in Bezug auf Leistungen und Kosten. Gleichzeitig verpflichten sich Hausbesitzer dazu, an Befragungen/Evaluationen vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mitzuwirken.

Wird der Vertrag vor der Bewilligung der Förderung geschlossen, sollte seine Wirksamkeit an die Förderzusage gebunden sein. Das heißt, wird ein Vertrag geschlossen aber keine Förderung gewährt, müssen Berater und Kunde ohne Folgen vom Vertrag zurücktreten können.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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