Kann ich meinem Heizungsbauer nach Einreichen des Verwendungsnachweises die Vollmacht bei der BAFA entziehen?
Die Vollmacht gilt für einen Investitionsstandort und ermächtigt einen Dritten, in Ihrem Namen Fördermittel zu beantragen. Das BAFA führt sämtlichen Schriftverkehr dabei mit dem Bevollmächtigten. Möchten Sie die Vollmacht zurückziehen, können Sie diese schriftlich bei dem BAFA widerrufen. Wir empfehlen Ihnen dazu den Kontakt zu Ihrem Fördergeber. Diesen erhalten Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.