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Expertenrat

Kann ich meinem Heizungsbauer die BAFA-Vollmacht entziehen?

Frage von Dieter L. am 15.07.2022 

Kann ich meinem Heizungsbauer nach Einreichen des Verwendungsnachweises die Vollmacht bei der BAFA entziehen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Vollmacht gilt für einen Investitionsstandort und ermächtigt einen Dritten, in Ihrem Namen Fördermittel zu beantragen. Das BAFA führt sämtlichen Schriftverkehr dabei mit dem Bevollmächtigten. Möchten Sie die Vollmacht zurückziehen, können Sie diese schriftlich bei dem BAFA widerrufen. Wir empfehlen Ihnen dazu den Kontakt zu Ihrem Fördergeber. Diesen erhalten Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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