Ich möchte mir eine 20 kW Pelletheizung einbauen und als EM fördern lassen. Der infrage kommende Kessel ist in der Liste der geförderten Anlagen. Meine Frage: Was für andere technische Komponente sind für eine Förderung noch vorgeschrieben. Z. B. die Größe des Pufferspeichers, Art der Heizkörper etc.
Neben der Eintragung in der Liste förderbarer automatisch beschickter Biomassekessel sind für die Förderung der Pelletkessel weitere technische Vorgaben zu erfüllen. So benötigen Sie einen Wärmemengenmesser und einen Pufferspeicher, der mindestens 30 Liter je kW Kesselleistung fasst. Der Kessel muss einen „jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad“ von mindestens 78 Prozent oder für Anträge bis zum 31. Dezember 2022 einen Kesselwirkungsgrad von 90 Prozent aufweisen.
Weitere Vorgaben betreffen die Emissionen. Hier gelten Grenzwerte für Kohlenmonoxid von 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung (250 mg/m³ bei Teillastbetrieb) und Staub von 15 mg/m³. Liegt die Staubemission bei maximal 2,5 mg/m³ erhalten Sie eine um 5 Prozent höhere Förderung.
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