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Expertenrat

Welche Vorgaben gelten bei der Heizungsförderung für den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus?

Frage von Hans-Joachim H. am 30.12.2024 

Zur KFW-Heizungsförderung: hier Berechnung Einkommen für den Einkommensbonus.
Relevante Haushaltsmitglieder sind alle ..... gemeldeten volljährigen Eigentümer....

Sachverhalt: Gemeldete Eigentümerin (lt. Auflassung --> Notarvertrag (Wohnungseigentum-WEG) z.Zt. noch nicht im Grundbuch eingetragen) ist Frau X, in der Wohnung gemeldet zusammen mit minderjährigem Sohn und volljähriger Tochter (in Lehre) mit Lehrlingsgehalt, ohne bisher - weil keine Steuer anfällt - Abgabe einer Steuererklärung.

Frage: Ist die Auflassung zum Zeitpunkt der Beantragung der Boni (Geschwindigkeit-, Einkommensbonus) ausreichend und wo erfolgt die Angabe des Einkommens der volljährigen Tochter im Antragsformular?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Einkommen der Tochter ist nur dann relevant, wenn sie tatsächlich als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen wird. Ansonsten ist hier nur das Einkommen von X anzugeben. Wird die Tochter im Grundbuch eingetragen, zählt auch Ihr Einkommen zum relevanten Haushaltseinkommen. Denn das BMWK schreibt dazu: "Relevante Haushaltsmitglieder sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartnerinnen oder -partner oder Partnerinnen oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft."

Darüber hinaus ist bei der Antragstellung die Auflassungsvormerkung ausreichend. Wenn Sie die Nachweise einreichen, müssen Sie dann allerdings im Grundbuch eingetragen sein. Ein Grundbuchauszug ist als Nachweis im Kundenportal hochzuladen. Für den Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus kommt es außerdem darauf an, dass Sie tatsächlich selbst im Haus leben. Dafür ist eine Meldung mit Haupt- oder Alleinwohnsitz bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung wichtig.

Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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