Welche U-Werte der Gebäudeteile (z. B. Fenster, Dachdämmung etc.) muss ich nach BEG einhalten, damit ich einen Zuschuss bekomme? Und welche Grenzwerte gelten für Gaubenwände und Gaubendach bei einer geförderten Dachsanierung? Die Grenzwerte des GEG?
Geht es um eine geförderte Einzelmaßnahme zur Sanierung, sind bei der Förderung die Grenzwerte des BEG einzuhalten. Das gilt auch für Gaubenwände und Gaubendächer, sofern diese Bestandteil der geförderten Maßnahme sind. Aktuell geltende Grenzwerte finden Sie in der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) (ab Seite 19 im Dokument).
Handelt es sich um ein nicht gefördertes Bauteil, sind bei der Sanierung die Anforderungen des GEG zu erfüllen. Vorgaben bezüglich der U-Werte gelten dabei immer dann, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche eines Bauteils (bezogen auf die Gesamtfläche des Bauteils am Gebäude) ersetzen, neu einbauen oder wesentlich verändern. Einen Überblick über bauteilabhängige Vorgaben und Ausnahmen finden Sie dabei in der Anlage 7 des GEG.
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