x
Expertenrat

Kann ich eine bestehende Dämmung bei der Dämmpflicht an der obersten Geschossdecke anrechnen?

Frage von Berthold S. am 30.03.2024 

Unsere oberste Geschossdecke besteht aus 20 cm Beton. Darauf befindet sich eine alte Styroporlage mit Estrich. Diese ist 7 cm hoch. Kann ich diesen Aufbau von der 14cm Pflichtdämmung abziehen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, das ist möglich. Denn das GEG fordert hier einen bestimmten U-Wert. Diesen erreichen Sie immer mit dem gesamten Bauteilaufbau (neu und alt). Das Gleiche gilt auch dann, wenn Sie Fördermittel für die Dämmung der obersten Geschossdecke beantragen wollen.

Ob eine Dämmpflicht besteht und wie Sie diese am besten erfüllen, erfahren Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Dach und Dachboden herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Arbeiten am Dach.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Webinare für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Newsletter-Abo