Besteht auch dann eine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises, wenn Käufer im Kaufvertrag ausdrücklich darauf verzichtet?
Bei einem Hausverkauf besteht laut Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht nur die Pflicht, den Energieausweis vorzulegen, sondern dieser muss dem Käufer auch nach Vertragsschluss für seine Unterlagen übergeben werden. Ein Verzicht des Käufers ist daher nicht möglich. Hier finden Sie eine ausführliche Antwort zu dieser Frage von Energieberater Frank Nowotka.