Ich bin Energieberater und möchte einem Kunden die Baubegleitung anbieten. Inwieweit ist denn dieser Service sinnvoll für den Kunden? Wenn eine Maßnahme von einem anderen Gewerk durchgeführt wird, kann ich doch in vielen Fällen gar nicht beurteilen, ob das alles regelkonform ist (Heizungstausch zum Beispiel). Wie sehr bin ich denn als Energieberater haftbar für das Arbeiten anderer Gewerke? Warum sollte der Kunde die zusätzlichen Kosten auf sich nehmen?
Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die Arbeiten hinsichtlich der Fördervorgaben und stellt sicher, dass Wärmebrücken, Feuchteschäden etc. vermieden werden. Insofern profitieren Kunden dabei von einer hohen Sicherheit am Bau. Sie bekommen fachliche Unterstützung und die Gewissheit, dass die Vorgaben für die Förderung auch tatsächlich eingehalten werden.
Haftung übernehmen Energieberater dabei unter Umständen, wenn Sie selbst Fehler in die Planung eingebracht haben. Aber auch, wenn Sie offensichtliche Mängel übersehen oder nicht melden oder Fehler in der Kommunikation mit den Fördergebern gemacht haben (falsche Angaben, falsche Formulare etc.). Für gewerkspezifische Mängel übernehmen Fachhandwerker in aller Regel selbst die Verantwortung - hier sind Energieberater nicht haftbar. Eine Ausnahme besteht, wenn Energieberater als Bauleiter etc. auftreten.
Ob sich eine Energieberatung zur Förderung lohnt, ist immer im Einzelfall zu entscheiden. In vielen Projekten ist die Leistung nötig, um die Umsetzung von Maßnahmen zu kontrollieren und die Nachweise für den Fördergeber zu erstellen. In einigen Fällen kommen Sanierer aber auch gut ohne diese übergeordnete Unterstützung aus - etwa bei einem Heizungstausch oder der Modernisierung der Heizung. Aus diesem Grund dürfen hier auch Fachhandwerker die nötigen Bestätigungen ausstellen.