Muss im Zuge der Beantragung der Fördermittel für ein KFW Effizienzhaus oder für KFW Einzelmaßnahmen immer ein Wärmebrücken-Konzept entworfen werden? Oder kann stets der Pauschalzuschlag von 0,10 W/m²K angenommen werden?
Nach Punkt 7.02 der Liste der technischen FAQ zur Effizienzhausförderung darf ohne Nachweis der Wärmebrückenzuschlag von pauschal 0,10 W/(m²/K) angesetzt werden. Da der Wärmebrückenzuschlag bei detaillierter Planung oft niedriger ist, fällt das Endergebnis besser aus. Erreichen Sie die gewünschte Effizienzhaus-Stufe nicht ganz, kann das eine sinnvolle Maßnahme sein.
Geht es um die BEG-EM-Förderung von Maßnahmen am Gebäude, ist der Nachweise für die Wärmebrücken reduzierte und luftdichte Ausführung nach BEG-EM-Richtlinie erforderlich.