Benötigt man für die KfW-Förderung 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen im Wohngebäude) bei Heizungsaustausch von Ölheizung auf Pelletheizung grundsätzlich einen Wärmemengenzähler ab 1.1.2025 und muss für einen positiven Förderbescheid dieser im Angebot aufgeführt sein?
Der Wärmemengenzähler gehört zu den übergeordneten technischen Fördervoraussetzungen. Er ist daher erforderlich, wenn Sie die Förderung der Heizung erhalten möchten. Nachlesen können Sie das unter Punkt 3.1 der TMA zur BEG EM. Hier heißt es: "Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmeerzeugers müssen messtechnisch erfasst werden. [...] Ausnahmen: Bei förderfähigen Biomasseheizungen müssen lediglich die erzeugten Wärmemengen gemessen werden. Eine Effizienzanzeigepflicht besteht nicht.[...]"
Im Angebot muss das Bauteil nicht zwangsläufig enthalten sein. Ist das Angebot Grundlage der beantragten förderbaren Kosten, kann es allerdings passieren, dass Sie die zusätzlichen Ausgaben nicht gefördert bekommen. Grund dafür ist, dass sich die förderbaren Ausgaben nicht mehr nach oben korrigieren lassen. Sinnvoll ist es daher immer, etwas höhere Kosten bei der Förderung der Heizung anzusetzen.
Wie Sie die Förderung der Pelletheizung richtig beantragen, erklären wir Ihnen im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.