Meine Wärmepumpe ist bereits älter als 20 Jahre. Wird der Austausch einer Erdwärmepumpe vom BAFA gefördert?
Ja, die Art der bestehenden Heizung spielt in der Regel keine Rolle. Wichtig ist, dass diese seit mindestens zwei Jahren in Betrieb und nicht von der EnEV-Austauschpflicht betroffen ist. Letztere gilt jedoch nur für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren.
Voraussetzung ist außerdem, dass die neue Wärmepumpe die hohen technischen Anforderungen des BAFAs erfüllt. Ist das der Fall, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent. Weitere Informationen zu Konditionen, Vorgaben und zur richtigen Beantragung geben wir im Beitrag "Förderung für die Wärmepumpe".
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