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Expertenrat

Durfte man die Wärmepumpen-Förderung nach den Regeln von 2023 als Mieter beantragen?

Frage von Hubertus B. am 12.04.2024 

Ich habe mein EFH an meine Mutter vermietet, die dort alleine wohnt. Darf sie selbst nach der bis 2023 geltenden Regelung auf eigene Kosten dort eine Wärmepumpe einbauen lassen und die Förderung beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. Inzwischen gibt es die Heizungsförderung nur noch für Eigentümer.

Möchten Sie die attraktiven Boni (Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus) nutzen, müssen Sie die Immobilie sogar als Erst- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das gilt für die BEG-EM-Förderung der Heizung, die Sie vor Maßnahmenbeginn beantragen müssen. Eine Ausnahme gibt es für Vorhaben, die Sie bis Ende August 2024 beginnen. Für diese dürfen Sie die Förderung als Eigentümer bis zum 30. November 2024 nachträglich beantragen.

Ähnlich verhält es sich auch mit dem Steuerbonus für die Sanierung. Diesen gibt es zwar nachträglich, aber auch nur für Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäuden.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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