x
Expertenrat

Warum gibt es für Wärmepumpen, die 2024 in Betrieb genommen worden, oftmals keine Stromtarife?

Frage von Heiz M. am 04.10.2024 

Ich habe seit Juni eine Wärmepumpe. Die Stadtwerke Ingolstadt liefern mir den Strom über einen Zweitarifzähler. Nun möchte ich den Anbieter wechseln. Leider bekomme ich von verschiedenen Stromanbietern zu hören, dass es für Wärmepumpen, die 2024 in Betrieb genommen worden sind, noch keine Tarife gibt. Wisst ihr was dazu?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zum Jahr 2024 haben sich die Rahmenbedingungen für Wärmepumpenstrom geändert. So ist geregelt, dass die Netzentgelte bei 60 Prozent des normalen Betrags liegen sollen. Hinzu kommen niedrigere Konzessionsabgaben und mögliche Befreiungen von der KWKG- und der Offshore-Netzumlage. Es ist möglich, dass sich noch nicht alle Versorger an die neuen Rahmenbedingungen angepasst haben.

Für neue Anlagen gibt es seit 2024 zwei Anschlussvarianten. Bei Modul 1 hat die Anlage keinen eigenen Zähler. Sie verbrauchen Haushaltsstrom und bekommen eine pauschale Rückerstattung von etwa 150 Euro im Jahr.

Haben Sie einen eigenen Zähler, können Sie den Anschluss nach Modul 2 bei Ihrem Netzbetreiber wählen und einen Wärmepumpenstromtarif abschließen.

Da Sie bereits einen separaten Zähler haben, lohnt sich unter Umständen Modul 2. Der Fall ist das in der Regel bei einem Stromverbrauch der Wärmepumpe von etwa 4.000 kWh im Jahr. Verbraucht die Anlage weniger, lohnt es sich häufig, den Zähler auszubauen und die Anlage an den Haushaltsstromzähler anschließen zu lassen. Auf diese Weise bekommen Sie den jährlichen Rabatt. Dafür fallen Grundgebühren für Ihren Zähler weg.

Wir empfehlen, das weitere Vorgehen auch mit Ihrem Netzbetreiber zu besprechen. Dieser informiert über die jeweiligen Kosten und zeigt auf, welche Möglichkeiten Sie haben.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

Newsletter-Abo