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Expertenrat

Benötige ich einen eigenen Zähler, wenn ich die Wärmepumpe mit Heizstrom betreiben möchte?

Frage von Friedemann C. am 08.11.2024 

Seit Mai 2024 läuft bei mir eine Wärmepumpe, teilweise gespeist über Solarstrom und Speicher. Die WP wurde von der KFW gefördert. Strom kostet mich bislang 0,34 kWh. Jetzt möchte ich einen günstigen WP-Strom nutzen (0,23 pro kWh). Brauche ich dafür einen zweiten Zähler?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Hier sind einige Punkte zu beachten. Zum einen gibt es seit 2024 eine pauschale Vergütung von Ihrem Stromerzeuger in Höhe von etwa 150 Euro (schwankt regional etwas), für den Betrieb einer Wärmepumpe mit Haushaltsstrom. Weitere Informationen dazu bekommen Sie von Ihrem Stromversorger.

Alternativ bieten einige Stromversorger auch günstigere Tarife für Heizstrom an. Diese setzen aber einen eigenen Zähler voraus. Wird dieser parallel zum Hauptzähler angeschlossen, lässt sich die Wärmepumpe allerdings nicht mehr mit Solarstrom versorgen, da beide Systeme dann in unterschiedlichen Kreisen laufen.

Abhilfe schafft eine sogenannte Kaskadenschaltung. Dabei installieren Sie zwei Zähler hintereinander. Einen Zweirichtungszähler am Netzanschlusspunkt und einen Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre zwischen Wärmepumpe und übriger Anlage. Über diese Kombination ist es möglich, den Wärmepumpen-Strom separat abzurechnen und gleichzeitig Solarstrom für die Wärmepumpe zu nutzen. Die Installation ist allerdings beim Netzbetreiber zu beantragen. Außerdem fallen durch den zweiten Zähler zusätzliche Kosten an. Lohnen kann sich die Lösung in der Regel dann, wenn die Wärmepumpe mehr als 3.000 bis 4.000 kWh Strom im Jahr verbraucht. Liegen Sie darunter, ist die aktuelle Lösung oft besser. Eine fundierte Entscheidung treffen Sie hier auf Basis eines Vergleichs von Kosten und Einsparungen. Fachhandwerker und Energieberater unterstützen Sie dabei.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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