Wir haben seit Februar 2023 eine Photovoltaik 15 kWp. Wärmepumpe läuft aber noch über den Tarif des Netzbetreibers. Das Zusammenlegen von Hausstrom und Wärmepumpe stellt sich schwieriger dar als gedacht. Keiner fühlt sich verantwortlich und alle haben Kompetenz- bzw. Zuständigkeitsprobleme.
Zurzeit läuft die Wärmepumpe über den Netzbetreiber. Ich möchte die Zähler zusammenlegen lassen und brauche nur eine Grundversorgung für evtl. Zukäufe im Winter. Jetzt befürchte ich, dass ich die Miete für die Photovoltaik zahlen muss und zusätzlich die Abschläge beim Netzbetreiber.
Ob der Anschluss einer Wärmepumpe mit einer separaten Zähleinrichtung erfolgen muss, hängt von den Bedingungen Ihres Netzbetreibers ab. Dieser hat nach Punkt 10.2.4 Nr. 3 der TAB 2007 die Möglichkeit, den Betrieb von Geräten zur Heizung oder Klimatisierung von der Installation einer Steuerungs- bzw. Regeleinrichtung und damit auch von einer separaten Zähleinrichtung abhängig zu machen. Verzichtet er darauf, können Sie den Netzanschluss der Wärmepumpe nach § 10 der Niederspannungsanschlussverordnung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen und die Anlage durch einen zugelassenen Fachhandwerker umrüsten lassen.
Im ersten Schritt sollten Sie also mit Ihrem Netzbetreiber sprechen bzw. dessen Vertrags- und Anschlussbedingungen prüfen. Anschließend können Sie die Umrüstung in Auftrag geben und den Netzanschlusspunkt frist- und formgerecht kündigen. Wie das im Detail funktioniert und an wen Sie sich dabei wenden müssen, erfahren Sie in aller Regel von Ihrem Netzbetreiber.