Wir sind eine WEG mit einem Block von 7 Reihenhäusern. Ich möchte mich von dem BHKW, das mit Gas betrieben wird und die Häuser versorgt, trennen und eine Wärmepumpe für die Versorgung meines Reihenhauses einbauen. Muss ich dazu die Zustimmung der WEG für diese bauliche Veränderung durch die Außeneinheit haben? Alternativ kann ich mir auch eine Pelletheizung vorstellen, da müsste dann aber ein Schornstein erstellt werden, was wieder die WEG betrifft.
Die Auslegung eines BHKWs basiert auf strengen Vorgaben, was die Verbräuche der angeschlossenen Gebäude betrifft. Sinkt die benötigte Wärmemenge (zum Beispiel durch die Installation einer zusätzlichen Wärmepumpe), hätte das geringere BHKW-Laufzeiten zur Folge. Die Einsparungen sinken und der resultierende Wärmepreis steigt. Aus diesem Grund kann es nötig sein, zunächst die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einzuholen, wenn Sie vom BHKW auf eine separate Wärmepumpe umsteigen möchten.
Entscheiden Sie sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, kommt eine weitere Herausforderung hinzu: Die Anlagen sind im Betrieb recht laut und können bei enger Bebauung wie der beschriebenen Reihenhausanlage zur Lärmbelästigung der Nachbarn führen.
Ohne die zugrunde liegenden Verträge und Beschlüsse zu kennen, ist eine verbindliche Auskunft aus der Ferne in diesem Fall leider nicht möglich. Diese bekommen Sie aber von einem Experten für WEG-Recht aus Ihrer Region.