Gibt es für die Installation von Wallboxen in Tiefgaragen andere Vorschriften als für die Installation in Einzelgaragen? Wenn ja, wo kann man's nachlesen?
Wichtig ist, dass die Anschlussleistung im Gebäude ausreicht. Ist das gegeben, müssen Sie als Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft einen Antrag stellen, da hier das Wohnungseigentumsgesetz greift. Die Miteigentümer können dann darüber abstimmen, ob die Wallbox errichtet werden darf. Als Mieter muss Ihr Vermieter die Anfrage für Sie stellen, sofern dieser Mitglied einer Eigentümergemeinschaft ist. Sind Sie Mieter in einem Haus, das nur einer Wohnungsgesellschaft/einem Vermieter gehört, genügt deren/dessen Bestätigung.
Geht es um die Förderung über das KfW-Programm 440, dürfen Sie Anträge als Eigentümer sowie Mieter stellen, sofern sich die Anlage im nicht-öffentlichen Bereich befindet. Dazu gehören auch Grundstücke und Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern, die nur dem Bewohnerkreis zugänglich sind.
Unabhängig von der Förderung gelten in Tiefgaragen höhere Brandschutzanforderungen. Welche Vorgaben hier zu beachten sind, verrät die Garagenverordnung Ihres Landes. Einen Überblick gibt auch die VdS-Richtlinie 3471 - Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge.