Gaskesselheizung Baujahr 1993 in einem 7 Familienhaus eingebaut. Heizung ist noch topp. Wann muss ich gesetzlich spätestens auf Brennwert umrüsten?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert in § 72 den Austausch 30 Jahre alter Gas- und Ölheizungen. Von der Heizungs-Austausch-Pflicht ausgenommen sind Anlagen, die bereits auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Das erkennen Sie zum Beispiel am variabel einstellbaren Vorlauf der Heizung. Sind Sie unsicher, bekommen Sie eine verbindliche Auskunft auch von einem Handwerker aus Ihrer Region.
Für Niedertemperatur- und Brennwertheizung gibt es aktuell keine Austausch-Pflicht. Allerdings werden Ersatzteile mit der Zeit knapp, sodass ein Austausch im Falle eines Defektes nötig sein kann. Ab 2024 ist in diesem Fall voraussichtlich eine größere Umbaumaßnahme nötig. Denn dann fordert der Gesetzgeber, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent auf regenerative Energien setzt. Verbindliche Gesetzestexte sind aktuell noch nicht verfügbar. Experten gehen aber davon aus, dass die Regierung diese im Laufe des Jahres veröffentlicht, sodass die EE-Pflicht ab 2024 gilt.
Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg fordern bereits heute einen gewissen Anteil regenerativer Energien, der bei einem Heizungstausch einzuhalten ist. Häufig lässt sich die Anforderung dabei auch mit Ersatzmaßnahmen (zum Beispiel bessere Dämmung) erfüllen.