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Expertenrat

Benötige ich für jede Sanierungsmaßnahme eine Fachunternehmererklärung?

Frage von Henrik  S. am 07.06.2023 

Ich habe ein paar Fragen zu den förderfähigen Kosten bzw. den Umfeldmaßnahmen unter anderem in Verbindung mit dem Austausch der Fenster bzw. das Dämmen des Daches. Nach dem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (zu dem Datum der Antragsstellung gültigen Fassung - Versionsnummer 4.0 - Antragsstellung am 12.8.2022) sind bei einem Fensteraustausch einige Umfeldmaßnahmen förderfähig. Unter anderem der Austausch der Rollläden sowie das Dämmen der Rollladenkästen. Daraus resultierend jedoch folgende Fragen:

1. Wie sieht es mit dem Antrieb der Rollläden aus? Teils sind Rollläden mit manueller Bedienung (Rollladengurt) verbaut, wenn diese nun umgebaut werden würden - auf eine elektrisch betriebenen Antrieb, sind die Kosten für den Umbau förderfähig? Falls ja benötige ich sowohl für die Montage wie auch für die Elektroarbeiten eine Fachunternehmerbescheinigung oder nur die Rechnung? Sprich des Elektrikers und der Firma, die die Rollläden montiert haben?

2. Würden bei den Malerarbeiten in den Fensterlaibungen die Kosten förderfähig sein, wenn ich das Material besorge und es ein Malerbetrieb ausführt? Oder wenn ich es in Eigenleistung mache, würden auch nur die Materialkosten förderfähig sein? Falls ja, welche Anforderungen würde an die Rechnung des Materials gestellt werden?

3. Gleiches bei der Dachdämmung, den Trockenbauarbeiten sowie dem Einbringen der Dämmung. Auch diese Arbeiten würden durch einen Trockenbauer ausgeführt werden. Die Umfeldmaßnahme ergo die Malerarbeiten (spachteln, tapezieren und streichen) würde ich ggf. selber machen. Wären die Materialkosten förderfähig oder nur wenn es auch ein Malerbetrieb ausführt? Müssten auch für diese Arbeiten eine Fachunternehmerbescheinigung seitens des Malers ausgefüllt werden? Was wäre, wenn mir der Maler eine Rechnung ausstellt, die geringer ausfällt, da ich ihn unterstützt habe? Wäre dann das Material förderfähig?

4. Bei der Dämmung der Rollläden sind die Materialkosten nur förderfähig, wenn es ein Fachunternehmer macht oder auch, wenn ich es unter Anleitung eines Fachunternehmers oder des Energieberaters mache? Benötige ich eine Fachunternehmerbescheinigung für die Dämmung der Rollläden oder nur eine Rechnung?

Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, benötige ich für alle Gewerke auch für die, die die Umfeldmaßnahmen erledigen eine Fachunternehmerbescheinigung? Wenn nicht, von welchen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Tauschen Sie die Rollläden im Zuge der Fenstererneuerung, sind keine besonderen Anforderungen zu erfüllen. Die Kosten lassen sich im Rahmen der förderbaren Kosten immer mit angeben. Eine gesonderte Fachunternehmererklärung sollte nicht nötig sein. Wichtig ist, dass Ihr Energieberater die Maßnahme prüft und die entsprechende Rechnung freigibt. Gleiches gilt auch für die Trockenbauarbeiten sowie das Malern und Tapezieren nach der Dachdämmung. Beantragen Sie Fördermittel für den sommerlichen Wärmeschutz und tauschen die Rollläden in diesem Zuge aus, gelten technische Vorgaben. Ein Fachunternehmer und/oder Energieberater muss bescheinigen, dass Sie diese erfüllen.

Eigenleistungen sind bei Anträgen vor 2023 grundsätzlich nicht förderbar. Es ist aber möglich, das Material selbst zu kaufen und von einem Fachhandwerker verarbeiten zu lassen. Wichtig ist auch hier eine Rechnung, mit der Sie die Durchführung durch einen Fachbetrieb belegen. Grundsätzlich gilt das auch bei Kleinstbeträgen.

Für Arbeiten an der Gebäudehülle benötigen Sie einen technischen Projektnachweis des Energieberaters. In diesem Zuge prüft der Experte, dass Sie die durchgeführten Maßnahmen fachgerecht und entsprechend den Fördervorgaben umgesetzt haben. Eine Fachunternehmererklärung ergänzt das bei allen förderbaren Maßnahmen. Bei Umfeldmaßnahmen genügt in der Regel eine Rechnung, um die gewerbliche Durchführung der Arbeiten zu bestätigen.


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