Ich möchte ein Haus kaufen und zeitgleich einen KfW-Sanierungskredit beantragen. Kann beides zeitgleich laufen oder muss ich erst Eigentümer sein?
Nach Angaben des BMWK können Sie Fördermittel beantragen, sobald Sie die Auflassungsvormerkung im Grundbuch nach Abschluss des Kaufvertrages stellen. Bei Grundstücken im Eigentum einer Kommune oder eines kommunalen Unternehmens genügt auch die Vorlage einer verbindlichen Kaufoption oder eines Kaufs- bzw. Erbbaurechtsvertrages. Beim Einreichen der Bestätigung nach der Durchführung der geplanten Maßnahmen weisen Sie dann nach, dass Sie tatsächlich Eigentümerin der Immobilie sind.
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