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Expertenrat

Wie lange dürfen wir unsere Flüssiggasheizung noch betreiben?

Frage von Dorit P. am 16.02.2023 

Unsere Flüssiggasheizung wurde 1995 eingebaut. Wie lange dürfen diese noch betrieben werden bzw. wann sollt ein Wechsel erfolgen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung (ein Fachhandwerker aus Ihrer Region kann das schnell feststellen), gibt es momentan keine Begrenzungen. Sie können die Heizung theoretisch so lange betreiben, wie sie funktioniert. Andernfalls greift die Heizungs-Austausch-Plicht des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dieses fordert den Austausch von Heizungen nach 30 Jahren, wobei Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern vom Bestandsschutz profitieren, wenn Sie seit mindestens Februar 2002 als Eigentümer dort wohnen. Die Austauschpflicht gilt dann erst für neue Eigentümer (Erben, Käufer etc.)


 Inzwischen dürfte die Ersatzteillage allerdings angespannt sein, was bei einem Defekt unter Umständen zu längeren Ausfallzeiten führt. Außerdem gilt die Anlage nach über 30 Jahren als technisch überholt. Sie verbraucht vermutlich mehr als nötig, wodurch Sie bei einem Austausch Energie und Geld sparen können.

Planen Sie einen 1:1-Austausch, sind Sie in diesem Jahr auf der sicheren Seite. Denn ab 2024 soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beim Einbau neuer Heizungen auch einen hohen Anteil erneuerbarer Energien fordern. Tauschen Sie dann die Heizung aus, müssen Sie die Gastherme also voraussichtlich mit Biogas betreiben oder mit einer EE-Anlage (Solarthermie, Wärmepumpe, Holzheizung) kombinieren.

Wichtig zu wissen: Eine gesetzliche Grundlage für die EE-Pflicht ab 2024 gibt es aktuell noch nicht. Allerdings fordern die Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg die Integration regenerativer Energien schon heute.

Laden Sie sich auch unseren Ratgeber "Schritt-für-Schritt zur neuen Heizung" herunter. Darin erfahren Sie, welche Lösungen zur Auswahl stehen, wie Sie die passende finden und wie der Heizungstausch abläuft.

Entscheiden Sie sich für eine Anlage auf Basis regenerativer Energien, bekommen Sie eine attraktive Förderung für die neue Heizung. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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