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Expertenrat

Bei uns dringt Wasser in einen Kellerraum ein. Was können wir tun?

Frage von Wolfgang D. am 17.07.2016 

Bei uns dringt Wasser in einem Kellerraum ein. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Feuchte im Keller kann verschiedene Ursachen haben. Hier einig​e Möglichkeiten:


  • Wird im Sommer lang anhaltend gelüftet, gelangt warme Luft in den Keller. Diese transportiert deutlich mehr Feuchtigkeit als kühle Luft und kann an kalten Kellerwänden zu Kondensation und nassen Stellen führen.
  • Auch defekte Rohrleitungen, undichte Rohrverbindungen oder alte Armaturen können Wasser im Keller verursachen.
  • Eine typische Ursache für Wasser im Keller sind auch defekte oder verstopfte Regenwasserfallrohre. Fließt das Wasser nicht mehr richtig ab, staut es sich im Rohr und kann über das Mauerwerk ins Gebäude drücken.
  • Wenn Sie die ersten drei Ursachen ausschließen können, kann die Nässe im Keller auch durch drückendes Wasser aus dem Erdreich kommen. 

So unterschiedlich wie die Gründe für Wasserschäden im Keller, sind auch die möglichen Maßnahmen. Während das Lüftungsverhalten einfach geändert, die Regenrohre gereinigt oder undichte Leitungen abgedichtet werden können, erfordert drückendes Wasser einen höheren Aufwand. 


Um größere Schäden zu vermeiden und die passenden Maßnahmen zu finden, empfehlen wir Ihnen zunächst die Untersuchung durch einen Sachverständigen. Worauf es dabei ankommt, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Wie Sie einen guten Experten finden, lesen Sie hier.


Bei der Recherche nach einem Experten aus Ihrer Region hilft auch die Datenbank des Deutschen Holz- und Bautenschutzverbandes e.V.. Diese finden Sie hier: www.dhbv.de.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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