Auch wenn die Eigentümerversammlung beschließt, sich an das Fernwärmenetz anzuschließen, kann ich trotzdem mich für die Wärmepumpe entscheiden und solange mit Gas heizen? Zudem ist meine Heizungsanlage mit Solar - Warmwasser Bereitung gekoppelt.
Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort auf diese Frage geben. Wir empfehlen daher den Kontakt zu einem Experten für WEG-Recht.
Nach GEG ist die gewählte Lösung möglich. Nach § 71 l GEG gelten die Anforderungen an neue Heizungen erst 5 Jahre nach dem Tausch der ersten Etagenheizung. Danach müssen Sie entweder eine zentrale Heizung installieren (hier gibt es eine weitere Übergangsfrist) oder weiter mit Etagenheizungen heizen. Entscheiden Sie sich für den zweiten Weg (auch nur in einzelnen Wohnungen möglich), sind die Regeln des GEG nach den 5 Jahren von jeder zwischenzeitlich getauschten Heizung und für alle ab dem Zeitpunkt zu tauschenden Heizungen verbindlich.
Das heißt: Sie können zunächst weiter mit Gas heizen und später dann eine Wärmepumpe einbauen, wenn das in der WEG möglich ist.