Wir sind Eigentümer eines Bungalows mit ca. 87 Quadratmeter Wohnfläche (Obergeschoss und Souterrain), dazu kommen daneben etwa 17 Quadratmeter Keller, auf dem sich die Garage unseres Nachbarn befindet (Nutzung und Erhalt sind als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen). Das Haus wird über eine Gasheizung (Brennwertkessel) versorgt. Diese ist momentan im Souterrain untergebracht und nimmt ca. 1-2 Quadratmeter in Anspruch. Unser Schornsteinfeger hat uns mitgeteilt, dass wir nicht sofort, aber in den nächsten Jahren eine neue Heizungsanlage benötigen.
Angesichts der jetzt laufenden Diskussion um das Einbauverbot neuer Gasheizungen ab 2024 stellen wir uns die Frage, ob wir noch Inkrafttreten des Verbots eine neue Gasheizung einbauen lassen bzw. welche Alternativen wir überhaupt haben. Eine Wärmepumpe nimmt sicherlich mehr Platz in Anspruch und könnte wohl nur im Keller (über dem sich aber die Garage unseres Nachbarn befindet) eingebaut werden. Ist dies überhaupt rechtlich möglich? Gesprochen wird auch immer von Gasheizungen mit einem Anteil alternativer Energie von 65 %. Um was handelt es sich dabei überhaupt und wäre das für uns eine gangbare Alternative?
Mir ist klar, dass Sie uns zu diesem Zeitpunkt keine verbindliche Auskunft erteilen können, auch da die genauen gesetzlichen Vorschriften noch gar nicht bekannt sind. Aber ich würde mich freuen, wenn Sie uns eine grobe Einschätzung aus Ihrer fachlichen Sicht nach dem derzeitigen Stand geben könnten, damit wir zumindest eine ungefähre Vorstellung haben, wie wir weiter verfahren sollten.
Die geplante Pflicht für erneuerbare Energien bezieht sich grundsätzlich auf den Energiebedarf, der sich in Kilowattstunden messen lässt. Dieser ist aller Voraussicht nach zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu decken. Die einfachste Möglichkeit, das zu erreichen, ist die Kombination von Gasheizung und Split-Wärmepumpe. Letztere muss dabei eine Leistung von etwa 30 Prozent der Heizlast haben. Sie nimmt wenig Platz weg und lässt sich - auch dank Förderung - vergleichsweise günstig hinzubauen. Da die Temperaturen in weiten Teilen der Heizperiode eher mild sind, sorgen Wärmepumpen auch in Altbauten häufig effizient und sparsam für wohlige Wärme. An kalten Wintertagen sorgt die Gasheizung dann dafür, dass die Stromkosten niedrig bleiben. Der Platzbedarf einer solchen Lösung ist ebenfalls gering - moderne Wärmepumpen lassen sich heute sogar nahezu unsichtbar in Fluren und anderen Räumen aufstellen.
Sind die Vorlauftemperaturen im Haus niedrig oder erreichen Sie durch den Austausch einiger Heizkörper geringere Vorlauftemperaturen, kommt auch eine Wärmepumpe ohne Gasheizung infrage. Eine fundierte Einschätzung erfordert hier jedoch die Beratung durch einen Energie-Effizienz-Experten vor Ort.
Da bei der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes Technologieoffenheit gelten soll, können Sie sich auch für andere EE-Anlagen entscheiden. So zum Beispiel für eine Solaranlage (thermisch), einen Kamin oder eine Holzheizung. Im Gegensatz zur Wärmepumpe benötigen diese jedoch mehr Platz im Haus, um Speicher und/oder Wärmeerzeuger aufstellen zu können.
Wichtig zu wissen: Rüsten Sie eine EE-Anlage nach, erhalten Sie eine Förderung für die Heizung. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Benötigen Sie darüber hinaus Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.
Für Ihre schnelle und ausführliche Antwort möchte ich mich bei Ihnen recht herzlich bedanken. Damit haben Sie mir ein ganzes Stück weitergeholfen!