Ich muss 2025 eine neue Gastherme mit Brennwert in mein Haus einbauen lassen. Eine Wärmepumpe geht nicht! Die Stadtwerke liefern nur normales Gas. Die neue Therme wird aber „H2-Ready“ sein. Was passiert dann ab 2029?
Was hier in Zukunft gilt, hängt erst einmal davon ab, ob in Ihrer Gemeinde bereits eine regionale Wärmeplanung veröffentlicht wurde. Liegt diese bisher nicht vor, dürfen Sie erst einmal jede Heizung einbauen. Ab dem 1. Januar 2029 müssen Sie dann aber mindestens 15 Prozent Biogas (Biomethan) beziehen. Ab 2035 müssen 30 Prozent und ab Januar 2040 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt werden.
Alternativ können Sie die Heizung ab 2029 auch um Regenerative-Energien-Anlagen ergänzen, um die 65 Prozent EE-Pflicht zu erfüllen. Möglich ist das beispielsweise mit Solarthermie, Biomasse (Holz, Pellets etc.) oder einer Wärmepumpe.
Wurde die regionale Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde bereits veröffentlicht, kommt das weitere Vorgehen auf deren Inhalt an.
Sind Sie sich unsicher, welche Möglichkeiten Sie haben und was die beste Heizung für Ihr Haus ist, empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Heizungsgesetz / GEG 2024: Das gilt jetzt beim Heizungstausch".