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Expertenrat

Kann ich eine H2-Ready-Gasbrennwertheizung in mein Haus einbauen?

Frage von Andre N. am 11.07.2024 

Ich muss 2025 eine neue Gastherme mit Brennwert in mein Haus einbauen lassen. Eine Wärmepumpe geht nicht! Die Stadtwerke liefern nur normales Gas. Die neue Therme wird aber „H2-Ready“ sein. Was passiert dann ab 2029?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Was hier in Zukunft gilt, hängt erst einmal davon ab, ob in Ihrer Gemeinde bereits eine regionale Wärmeplanung veröffentlicht wurde. Liegt diese bisher nicht vor, dürfen Sie erst einmal jede Heizung einbauen. Ab dem 1. Januar 2029 müssen Sie dann aber mindestens 15 Prozent Biogas (Biomethan) beziehen. Ab 2035 müssen 30 Prozent und ab Januar 2040 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt werden.

Alternativ können Sie die Heizung ab 2029 auch um Regenerative-Energien-Anlagen ergänzen, um die 65 Prozent EE-Pflicht zu erfüllen. Möglich ist das beispielsweise mit Solarthermie, Biomasse (Holz, Pellets etc.) oder einer Wärmepumpe.

Wurde die regionale Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde bereits veröffentlicht, kommt das weitere Vorgehen auf deren Inhalt an. 


  • Sieht die Planung den Ausbau eines Wasserstoffnetzes vor, dürfen Sie eine H2-Ready-Gasbrennwertheizung einbauen und müssen bis zum Wasserstoffbezug kein Biogas etc. bestellen. 
  • Sieht die Planung ein Fernwärmenetz vor, können Sie erst einmal jede Heizung einbauen, wenn Sie in spätestens 10 Jahren Fernwärme gemäß GEG beziehen. 
  • Ist in der regionalen Wärmeplanung weder ein H2- noch ein Fernwärmenetz vorgesehen, können Sie eine Gasheizung installieren und diese mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent mit Biogas betreiben.

Sind Sie sich unsicher, welche Möglichkeiten Sie haben und was die beste Heizung für Ihr Haus ist, empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Heizungsgesetz / GEG 2024: Das gilt jetzt beim Heizungstausch".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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