Ich habe ein Mietshaus in 10777 Berlin mit 19 Wohneinheiten, das zur Hälfte mit Gas-Etagen-Heizungen und zur Hälfte mit Nachstromspeicherheizungen versorgt wird. Es sind keine Fernwärmeleitungen in der Nähe des Grundstücks. Laut Aussage der BEW wird sich das in den nächsten 3 bis 5 Jahren nicht ändern. Welche möglichst zentrale Lösung können Sie mir vorschlagen?
Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Empfehlung hier nicht möglich. Aus diesem Grund raten wir, Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region aufzunehmen. Dieser nimmt das Objekt vor Ort in Augenschein, um eine individuelle Empfehlung geben zu können.
Wichtig zu wissen: Aktuell gibt es im GEG einige Besonderheiten bei Gebäuden mit Etagenheizungen. Sobald Sie die erste Anlage austauschen, müssen Sie sich dabei entscheiden, ob Sie weiter bei einzelnen Heizungen bleiben oder eine Zentralheizung einbauen. Für die Entscheidung haben Sie fünf Jahre Zeit – in dieser Frist gelten die Anforderungen des GEG an die Heizung für Sie nicht.
Bleiben Sie bei Einzelheizungen, gilt das GEG fortan für jede neu eingebaute Heizung. Entscheiden Sie sich für eine Zentralheizung, haben Sie weitere 8 Jahre Zeit zur Umsetzung. Da die Anforderungen des GEG an die Heizung auch in dieser Zeit nicht gelten, haben Sie in diesem Fall erst einmal Wahlfreiheit.
Wichtig zu wissen: Das Heizungsgesetz befindet sich aktuell in der Überarbeitung. Wie sich die Vorgaben verändern, können wir im Moment leider nicht beurteilen. Fällt die 65-Prozent-EE-Pflicht weg, hätten Sie auch in Zukunft freie Wahl. Zu beachten ist dann allerdings, dass die steigenden CO₂-Kosten fossile Rohstoffe verteuern werden.
Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.