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Expertenrat

Ich habe ein Mietshaus mit 19 Wohneinheiten. Fernwärme soll vorerst nicht kommen. Welche Heizung kann ich einbauen lassen?

Frage von William S. am 05.02.2026 

Ich habe ein Mietshaus in 10777 Berlin mit 19 Wohneinheiten, das zur Hälfte mit Gas-Etagen-Heizungen und zur Hälfte mit Nachstromspeicherheizungen versorgt wird. Es sind keine Fernwärmeleitungen in der Nähe des Grundstücks. Laut Aussage der BEW wird sich das in den nächsten 3 bis 5 Jahren nicht ändern. Welche möglichst zentrale Lösung können Sie mir vorschlagen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Empfehlung hier nicht möglich. Aus diesem Grund raten wir, Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region aufzunehmen. Dieser nimmt das Objekt vor Ort in Augenschein, um eine individuelle Empfehlung geben zu können.

Wichtig zu wissen: Aktuell gibt es im GEG einige Besonderheiten bei Gebäuden mit Etagenheizungen. Sobald Sie die erste Anlage austauschen, müssen Sie sich dabei entscheiden, ob Sie weiter bei einzelnen Heizungen bleiben oder eine Zentralheizung einbauen. Für die Entscheidung haben Sie fünf Jahre Zeit – in dieser Frist gelten die Anforderungen des GEG an die Heizung für Sie nicht.

Bleiben Sie bei Einzelheizungen, gilt das GEG fortan für jede neu eingebaute Heizung. Entscheiden Sie sich für eine Zentralheizung, haben Sie weitere 8 Jahre Zeit zur Umsetzung. Da die Anforderungen des GEG an die Heizung auch in dieser Zeit nicht gelten, haben Sie in diesem Fall erst einmal Wahlfreiheit.

Wichtig zu wissen: Das Heizungsgesetz befindet sich aktuell in der Überarbeitung. Wie sich die Vorgaben verändern, können wir im Moment leider nicht beurteilen. Fällt die 65-Prozent-EE-Pflicht weg, hätten Sie auch in Zukunft freie Wahl. Zu beachten ist dann allerdings, dass die steigenden CO₂-Kosten fossile Rohstoffe verteuern werden.

Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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