Benötige ich für ein Wohnhaus Baujahr 1963 einen Energieausweis oder Energiebedarfsausweis bei einem Mieterwechsel?
Handelt es sich um ein Wohngebäude mit nicht mehr als vier Wohneinheiten, das zwischenzeitlich nicht auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurde, ist ein Ausweis nach dem Energiebedarf Pflicht. In allen anderen Fällen haben Sie Wahlfreiheit. Dann ist auch der einfachere Ausweis auf Basis des Energieverbrauchs ausreichend. Weitere Informationen dazu geben wir Ihnen im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?".